Hygieneschutzkonzept

Organisatorisches

  • Durch Veröffentlichung des Hygienekonzepts auf der Website und in den WhatsApp Trainingsgruppen ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden alle TrainerInnen/ÜbungsleiterInnen über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb. o Änderungen der Hygienebestimmungen in unseren Vereinstrainings werden über die WhatsApp Gruppen kommuniziert.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich, wo immer möglich, hin.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) genauso wie während der Trainingseinheit sollte nach Möglichkeit auf ein Minimum reduziert werden.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der jeweiligen Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Speziell beim Athletik- Training (und immer dann, wenn Trainingsgegenstände weitergegeben werden) wird hierauf explizit hingewiesen. Die Teilnehmer sollten ein eigenes Handtuch mitbringen.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (Krankenhausampel beachten! Bei Gelb: FFP2) im Indoor -Bereich.
  • Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese gereinigt und desinfiziert.
  • Da bei unseren Trainings öffentliche Sportstätten (z.B. Schwimmbad) oder Vereinsgelände anderer Vereine (Sportplatz Hofstetten, TV Hip etc.) benutzt werden, sind die dort geltenden Regelungen unbedingt einzuhalten.
  • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden ggf. durch die Trainer dokumentiert.
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. Maßnahmen zur 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet)
  • Vor Betreten der Indoor-Sportanlage wird durch den jeweiligen TrainerIn sichergestellt, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) die Sportanlage betreten.
  • Für die Sportausübung im Outdoor-Bereich ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Auch wenn die Sportler Umkleiden, Duschen oder Toiletten im Innenbereich nutzen.
  • Die 3G-Nachweise sind vom Verein bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
  • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins.
  • Schüler, die an der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen, sind von der 3G Regelung insofern „befreit“, als dass hier der Schülerausweis als Nachweis genügt.

Zusätzliche Maßnahmen während der einzelnen Trainingseinheiten

Neben den oben aufgeführten Maßnahmen gelten folgende spezifische Regelungen für die jeweiligen Trainings:

Schwimmen

  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregelungen des regulären Badebetriebs.
  • Falls Training ohne fest zugeordnete Bahnen im regulären Badebetrieb stattfindet, so ist darauf zu achten, dass der Abstand zu anderen Badegästen unbedingt eingehalten wird. Falls möglich, sollte das Vereinstraining immer getrennt von anderen Badegästen stattfinden.
  • Hilfsmittel (Pull-Buoy, Flossen etc.) sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen und werden nicht weitergegeben. o Ggf. Dokumentation der Trainingsgruppe durch den/die TrainerIn.

Athletik

  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregelungen der Sportstätte des SF Hofstetten e.V.
  • Geräteräume werden nur einzeln durch die Trainer und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Der Trainer/die Trainerin achtet auf regelmäßiges Lüften.
  • Ggf. Dokumentation der Trainingsgruppe durch den/die TrainerIn.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb/ bei Vereinsevents

  • Für offizielle Vereinsevents (wie z.B. Vereinsmeisterschaftsrennen, Liga-Trainings etc.) sind sämtliche oben aufgeführten Maßnahmen einzuhalten
  • Ggf. werden spezifische Maßnahmen zusätzlich im Rahmen einer Ausschreibung kommuniziert.